Gesetzesgrundlagen zum Pflegeberuf in der Schweiz

Die Alterspflege in der Schweiz ist natürlich an Gesetzte gebunden. Das betrifft nicht nur die Pflege älterer und kranker Menschen an sich, sondern auch das Gebiet der Ausbildung. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird aktuell und in Zukunft eine wesentlich  höhere Anzahl an qualifiziertem Pflegepersonal dringend benötigt.

Pro Jahr fehlen in der Schweiz nach Aussage der Schweizerischen Eidgenossenschaften 2.500 Pflegefachleute auf der Tertiärstufe, 2.100 auf der Sekundarstufe II und 450 auf der Assistenzstufe. Um die Differenz aufzufangen, greift die Gesundheitsversorgung verstärkt auf Fachpersonal zurück, welches im Ausland ausgebildet wurde.

Pflegeberuf und die gesetzlichen Grundlagen

Aber es werden auch immer wieder neue Ziele und Maßnahmen der Gesundheitsausbildung, die vor zehn Jahren von kantonaler in Bundeskompetenz überführt wurden, vorgeschlagen oder gesetzlich verankert. Schon seit dem Wechsel Anfang 2000 zum Bund wurden die Gesundheitsausbildungen flächendeckend und durchgängig neu konzipiert. Bestehende Ausbildungen im Pflegebereich wurden neu positioniert, zugleich wurden aber auch neue Ausbildungen auf allen Pflegebereichen geschaffen. Angefangen von der beruflichen Grundbildung bis hin zur Fachholstufe.

Maßnahmen zur Erhöhung des Pflegepersonals in der Altenpflege

Doch aufgrund des großen Bedarfs an Pflegepersonal zur Betreuung von Senioren in Pflegeheimen, Altersheimen oder im privaten Haushalt, werden weitere Möglichkeiten ergriffen, um die Zahl der Abschlüsse in allen Pflegeberufen zu steigern. Um mehr Ausbildungsplätze zu kreieren, werden Lehrstellenförderer eingesetzt, die den verschiedenen Betrieben die Vorteile und den Nutzen der Ausbildung aufzeigen. Zudem muss die Attraktivität der Pflegeberufe, vor allem auf der Tertiärstufe, gesteigert werden.

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